Jederzeit und überall erreichbar, nutzerfreundlich und unkompliziert – das ist die Vision des Onlinezugangsgesetzes für die Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen Angebote nicht nur online verfügbar sein, sondern Daten auch digital weiterverarbeitet werden können. Schaffen Sie die Basis für integrierte, digitale Arbeitsabläufe und machen Sie Verwaltungsleistungen einfacher – für sich und für Ihre Bürger*innen.