Idee war es, soziale und kulturelle Angebote allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen – dies ist der Grundgedanke der Teilhabecard in Darmstadt. Mit zahlreichen Vergünstigungen ohne bürokratische Hürden hilft sie all jenen, die sonst am soziokulturellen Leben nur schwer teilnehmen könnten.
Die Idee
Wer Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bezieht, kann die Darmstädter Teilhabecard genauso beantragen wie Seniorinnen und Senioren oder kinderreiche Familien mit geringem Einkommen. Die Karte, die vom Amt für Soziales und Prävention sowie vom Jobcenter ausgegeben wird, verbindet mehrere Funktionen. Viele kulturelle Einrichtungen akzeptieren sie als Vorlegekarte. Die Angebote sind attraktiv und vielfältig. Bäder, Kinos und Museen sind darunter und bieten Rabatte von 30 Prozent und mehr. Der zweite Einsatzbereich sind die gesetzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen. Kinder und Jugendliche, die hierauf Anspruch haben, können mit ihrer Karte diese Leistungen einfach abrufen und damit auch ihr persönliches „Bildungskonto“ führen.
„Die Intention der Teilhabecard ist, für Menschen mit geringem Einkommen, die Teilhabe an möglichst vielen sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten selbstbestimmt zu gewährleisten“, erklärt Sozialdezernentin Barbara Akdeniz. „Schon vor Inkrafttreten des Bildungspaketes wurde dies angestoßen und umgesetzt. Deshalb sind wir heute mit dem modernen und attraktiven Medium sehr gut aufgestellt und können uns über eine hohe Nutzung der Teilhabecard freuen. Zufrieden bin ich, wenn alle in Frage kommenden Personen die Teilhabecard nutzen.“
Katharina Emmel vom Amt für Soziales und Prävention berichtet, wie das Projektvorhaben umgesetzt wurde: „Die Gestaltung und Namensgebung als Teilhabecard wurden ganz bewusst gewählt, um niemanden auszugrenzen. Wir wollten ausdrücklich keinen ‚Sozialpass‘, der unmittelbar Sozialbedürftigkeit signalisiert.“
Die Lösung
Seit Anfang 2014 kann die Darmstädter Teilhabecard für Bildungs- und Teilhabeleistungen eingesetzt werden. Nachdem die Angebote durch die Stadtverwaltung geprüft sind, registrieren sich die Leistungsanbieter über ein Web-Portal. Kinder und Jugendliche mit Teilhabecard können diese dort einfach einsehen und individuell auswählen. Leistungen wie die Schulverpflegung können ebenfalls per Karte beglichen werden. Die Karte wird nach Bewilligung mit einem Infoflyer zugeschickt. Über die Hälfte aller Anspruchsberechtigten in Darmstadt nutzen sie bereits.
„Es kommt darauf an, Akzeptanz zu wecken sowohl auf Anbieterseite als auch bei der Zielgruppe selbst. Deshalb muss der praktische Einsatz so anwenderfreundlich wie möglich sein“, erläutert Katharina Emmel, die das Web-Portal betreut und die Zugangsberechtigungen vergibt. Ziel ist, das Angebot einfach zu halten und zielgruppengerecht zu platzieren. Auch ein Infoflyer in Comic-Form ist schon geplant, damit die Vorteile der Teilhabecard kindgerecht und über Sprachgrenzen hinaus vermittelt werden.
Der Nutzen
Von der Teilhabecard profitieren natürlich besonders die Inhaberinnen und Inhaber der Karte. Der Einsatz im Alltag ist denkbar einfach und befreit von bürokratischen Hürden und einzelnen Antragstellungen. Auch die neuen Möglichkeiten, die sich durch die Karte eröffnen, wie die Orientierung über Angebote per Smartphone machen die Teilhabecard zusätzlich attraktiv. In der Sachbearbeitung vereinfacht sich die gesamte Leistungsabwicklung. Buchungen von BuT-Leistungen werden direkt aus OPEN/PROSOZ heraus vorgenommen ohne das Fachverfahren zu verlassen. Es können damit nur Leistungen abgerufen werden, die zuvor bewilligt sind. Damit verbessern sich die Sicherheit und die Transparenz der Leistungsabrechnung. Leistungsanbieter schätzen ebenfalls die Vorzüge der Teilhabecard. Durch die Online-Verbuchung entfällt auch für sie administrativer Aufwand. Viele Anbieter haben sich dem System schon angeschlossen und anfängliche Bedenken sind längst den praktischen Vorzügen in der alltäglichen Anwendung gewichen.
Die Einführung der Teilhabecard wurde durch zahlreiche Infoveranstaltungen und Pilotanwendungen begleitet. „Ganz wichtig ist der persönliche Kontakt zu den Beteiligten und alle Partner von Anfang an mitzunehmen“, unterstreicht Katharina Emmel. Dies ist der Wissenschaftsstadt Darmstadt offensichtlich gelungen. Die Darmstädter Teilhabecard dient inzwischen auch anderen Städten und Kommunen als Vorbild für die Entwicklung eigener Bildungskarten.
Teilhabecard Darmstadt
- persönliche Karte für Vergünstigungen von sozialen und kulturellen Angeboten und zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Ausgabe an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoGG sowie an Senioren und kinderreiche Familien unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze
- circa 16.000 Anspruchsberechtigte insgesamt, davon etwa 5.000 Berechtigte von BuT-Leistungen
- Entwicklung und Bündelung aller Angebote durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Darmstädter Bündnis für soziale Gerechtigkeit
- Abrechnung von BuT-Leistungen über das Webportal der Syrcon GmbH bei direkter Anbindung der Leistungsgewährung in OPEN/PROSOZ
OPEN/PROSOZ: Vorteile im Überblick
- Übertragung der BuT-Leistungen auf Karten bzw. persönliche Bildungskonten direkt aus OPEN/PROSOZ heraus
- Abrechnung mit den Leistungserbringern über den Kartenanbieter
- Übertragung der über die Karten in Anspruch genommenen Leistungen in die OPEN/PROSOZ-Falldaten
- keine Anschaffung zusätzlicher Hardware (Terminals, Lesegeräte) erforderlich
- Vermeidung von Druckkosten und des Herstellungsaufwands von Gutscheinen o.ä. für Einzelleistungen
- Schutz gegen Missbrauch durch individuelle Kartennummer, Möglichkeit der Sperrung von Karten bei Verlust
- unkomplizierte Registrierung und Online-Abrechnung für Leistungsanbieter
- einfache Suche nach Angeboten über das Internet für anspruchsberechtigte Kinder und deren Eltern
Fakten Wissenschaftsstadt Darmstadt
- kreisfreie Stadt mit circa 150.000 Einwohnern
- circa 5.000 Anspruchsberechtigte für Bildungs- und Teilhabeleistungen über das SGB II, SGB XII, WoGG, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und AsylbLG
- Beantragung und Bewilligung der Bildungs- und Teilhabeleistungen über die jeweiligen Fachämter; für SGB XII-Empfänger, Asylbewerber sowie Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag durch das Amt für Soziales und Prävention
- Einsatz von OPEN/PROSOZ für Aufgaben nach SGB XII und AsylbLG mit 60 Arbeitsplätzen in Kreisverwaltung und kreisangehörigen Städten
Kontakt
Alexandra Müller
Innendienst Vertrieb
Soziale Sicherung
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