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OZG Konjunkturmittel vom Bund fließen

Ende Januar wurde zwischen Bund und Ländern das „Dachabkommen“ zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes abgeschlossen. Damit stehen den Ländern und damit hoffentlich auch den Kommunen, zusätzliche 1,4 Mrd. € aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung, um die Verwaltungsdigitalisierung flächendeckend voranzutreiben.
Die durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Konjunkturmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro sollen die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Deutschland beschleunigen und dabei gezielt die Länder unterstützen. Die Konjunkturmittel fließen zu ca. 50 % in die föderale OZG-Umsetzung, zu 20 % ins Bundesprogramm und zu 30 % in die digitale Infrastruktur, so nachzulesen auf der Homepage des bmi.
Das Dachabkommen ist die Voraussetzung für die Konjunkturmittelvergabe, es soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung stärken und legt dabei konkrete Umsetzungskriterien fest. Weitere bilaterale Verwaltungsabkommen bilden in einem nächsten Schritt zusammen mit dem Dachabkommen die rechtliche Grundlage für die konkrete Bereitstellung der Fördermittel.
Mit Bezug zu den Mitteln des Konjunkturpakets des Bundes verpflichten sich die Länder, die dadurch finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem „Einer für Alle“-Prinzip umzusetzen. Es besagt, dass jede digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Damit werden Kosten, Zeit und Ressourcen gespart.
Quelle: www.bmi.bund.de
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