DIGITALE VERWALTUNG

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Umsetzung aller Verwaltungsleistungen bis Ende 2022

Prosoz Herten-Bild OZG Digitale Verwaltung-Frau steht in einem futuristischem Gebäude vordergründig im dynamischen Farbpfad ist ein Paragraf zu sehen von Gelb bis Pink

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ oder auch Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Alle Verwaltungsleistungen stehen bis Ende 2022 online zur Verfügung – das ist das erklärte Ziel des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dazu müssen 575 Verwaltungsleistungen innerhalb der gesetzlichen Umsetzungsfrist digitalisiert werden. Zusätzlich muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die allen Nutzer*innen einen einfachen Zugriff auf die Verwaltungsleistungen ermöglicht.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) übernimmt die Koordination des Digitalisierungsprogramms – im föderalen Programm zusammen mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) – und treibt die Verknüpfung bestehender Verwaltungsportale sowie die Bereitstellung zentraler Komponenten voran. Bundesressorts, Länder und Kommunen sind aktiv an der Planung und Umsetzung beteiligt.

Ziel der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist es, für alle Beteiligten eine optimale Nutzung zu ermöglichen, dies umfasst z. B. eine papierlose Erfassung aller Anträge samt Zeitersparnis, die Qualitätssicherung durch Fehlerminimierung sowie die Steigerung der Effizienz durch Standardisierung.

Rahmenbedingungen des OZG

Um die Voraussetzungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, müssen bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden.

Soziale Sicherung der Zukunft

1. OZG Reifegradmodell

Die Verwaltungen müssen einen bestimmten Digitalisierungsgrad erreichen, damit die Anforderungen zur Umsetzung des OZG erfüllt sind. Zur besseren Messbarkeit wurde daher ein Reifegradmodell entwickelt, welches den digitalen Entwicklungsstand einzelner Leistungen bewertet.

Stufe 0 – Offline:
Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden.

Stufe 1 – Information:
Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden.

Stufe 2 – Formular-Assistent:
Es wird eine Funktion angeboten, die beim Ausfüllen des Formulars o. ä. unterstützt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Stufe 3 – Online-Leistung:
Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden.

Stufe 4 – Online-Transaktion:
Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt.

2. OZG Umsetzung in 14 Themenfeldern

Die Umsetzung der OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteil, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Nachfolgend die Themenfelder:

1) Arbeit & Ruhestand
2) Bauen & Wohnen
3) Bildung
4) Ein- und Auswanderung
5) Engagement & Hobbies
6) Familie & Kind
7) Forschung & Förderung
8) Gesundheit
9) Mobilität & Reisen
10) Querschnitt
11) Recht & Ordnung
12) Steuern & Zoll
13) Umwelt
14) Unternehmensführung und -entwicklung

3. Föderales Informationsmanagement (FIM)

Standardisierte Struktur & einheitliche Semantik für Verwaltungsleistungen

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürger*innen-Informationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Dazu bedarf es vordefinierter Leistungen und Datenfelder.

Leistungen:
• Einheitliche Beschreibung von Verwaltungsleistungen.
• Einheitliches Schema für Leistungsbeschreibungen
• Zentrale Bereitstellung qualitätsgesicherter nachnutzbarer Leistungsbeschreibung (Stammtexte)

Datenfelder:
• Einheitliche Modellierung von Datenstrukturen z. B. zur Beantragung einer Leistung oder zur Beteiligung anderer Behörden.
• Zentrale Bereitstellung qualitätsgesicherter nachnutzbarer Datenstrukturen (Stammdatenschemata)
• Einheitliche Modellierung von Prozessen zur Erbringung einer Leistung im Vollzug.
• Zentrale Bereitstellung qualitätsgesicherter nachnutzbarer Prozesse (Stammprozesse)

Quelle: www.fimportal.de

Single Digital Gateway

4. Portalverbund

Verwaltungsportal des Bundes

Das BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) bietet mit dem „Bundesportal“ (https://verwaltung.bund.de/) einen zentralen und komfortablen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen.

Vorteile des Portalverbundes:

  • Laufende Berücksichtigung neuer Anforderungen
    Weiterentwicklung der Infrastruktur für das Digitalisierungsprogramm
  • Nutzerzentrierung – über viele Portale
    Information über Verwaltungsleistungen und schneller Aufruf der Online-Dienste
  • Dezentraler Ansatz
    Berücksichtigung föderaler Strukturen und Nachweis erfolgreicher Bund-Länder-Kollaboration
  • Hochwertige Leistungsbeschreibung
    Erstellung mit FIM-Methodik – Sammlung und Bereitstellung über Portalverbund
  • Eigene Kompetenzen
    Ausführung des Online-Dienstes in Zuständigkeit des jeweiligen Anbieters
  • Reduktion eigener Entwicklungsaufwände
    Nachnutzbarkeit der IT-Komponenten aus gemeinsamer Konzeption und Entwicklung
  • Investitionssicherheit
    Sicherung eines einheitlichen Qualitätsniveaus durch Standards und Vorgaben zur IT-Sicherheit

5. Single Digital Gateway (SDG) und Once Only Prinzip (OOP)

Zu den Rahmenbedingungen des OZG gehören auch die Umsetzungen des Single Digital Gateways und des Once Only Prinzips.

Bis 2023 soll das SDG vollständig online sein und Standardnachweise EU-weit grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Dazu gehört auch, dass 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Dies erfolgt z. B. durch intelligente Formulare, eID, ePayment, eZustellung und Barrierefreiheit.

Aber auch weitere Rahmenbedingungen wie

  • EU-Verordnung Nr. 910/2014 zur elektronischen Identifizierung
  • Nutzerkonto Bund
  • Digitaler Personalausweis
  • Registermodernisierungsgesetz

sind Voraussetzung für eine saubere OZG-Umsetzung. Nähere Informationen dazu können Sie hier anfordern

6. EfA – Einer für Alle!

„Einer für Alle“ bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich nur mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen.

Die einmalige Entwicklung spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Der Grundgedanke hinter EfA ist also, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern sich abstimmen und die Arbeit aufteilen. Denn gerade im Zuge der OZG Umsetzung, ist das arbeitsteilige, zeitsparende Vorgehen nach EfA besonders wichtig.

Weitere Infos zu SDG, OOP und EfA liefern wir Ihnen in unserem „Starterpaket“. Fordern Sie einfach kostenlos unsere Informationen an.

Digitale Souveränität

Wie geht es mit der OZG-Umsetzung weiter?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stellt die rund 11.000 Kommunen jedoch vor große Herausforderungen. Es gilt die digitale Verwaltungsmodernisierung mit den dafür geltenden Gesetzen umzusetzen, sich umfassend mit neuen digitalen Prozessen auseinanderzusetzen und diese im eigenen Umfeld auszubauen.

Dabei geht es um die sichere Nutzung elektronischer Identitäten und darum, Verwaltungsleistungen zu automatisieren. Die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verwaltungen werden wesentlich einfacher. Auch Verwaltungen untereinander haben schneller die Möglichkeit, Daten und Informationen auszutauschen. Die Pflege von gemeinsamen Stammdaten vermeidet Fehler, spart Kapazitäten und erleichtert somit die Prozesse sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger*innen.

Der Portalverbund zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll mittels Benutzerkonto dabei einen übergreifenden Zugriff auf beliebige Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen. Damit dieser Zugriff gelingt, müssen die Fachverfahren in den Kommunen über standardisierte Schnittstellen verfügen, damit Antragsdaten maschinenlesbar weiterverarbeitet werden können.

Prosoz hat sich auf diese Herausforderung vorbereitet und eine umfassende Digitalisierungsstrategie entwickelt.

Mit unseren Leistungen für die Digitale Verwaltung erweitern wir unser bisheriges Angebot, wir nutzen unser Know-how und unseren ganzheitlichen Beratungsansatz, um Sie bei allen Fragen der anstehenden Aufgaben kompetent begleiten zu können.

Wir beraten Sie zu Prozessen im Onlinezugangsgesetz (OZG) und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Anbindung an Portallösungen. Kurzum: Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung.

In der sozialen Sicherung z. B. erfolgt die Antragsbearbeitung in den meisten Verwaltungen mit spezialisierten Fachverfahren. Mit der Lösung NEO.connect bietet Prosoz beispielsweise die Möglichkeit, Daten aus Onlineanträgen für die Sachbearbeitung zu importieren. Über einen sogenannten OZG-Connector werden Daten direkt in die Bearbeitungsmasken des Fachverfahrens übernommen oder Angaben des Antragsstellers zur Prüfung bereitgestellt.

Schauen Sie sich auch unser Video zur OZG-Umsetzung an.

Prosoz Herten - Bild CDO Christian Rupp

Kontakt

Christian Rupp
CDO bei PROSOZ Herten GmbH
Vorsitzender des
Innovation Mine e. V.
Tel.: (02366) 188-407
c.rupp@prosoz.de