DIGITALE VERWALTUNG

OZG 2.0 und OZG-Änderungsgesetz

Die Fortführung des Onlinezugangsgesetzes

Prosoz Herten-Bild OZG Digitale Verwaltung-Frau steht in einem futuristischem Gebäude vordergründig im dynamischen Farbpfad ist ein Paragraf zu sehen von Gelb bis Pink

Nachdem die ursprüngliche Umsetzungsfrist für das Onlinezugangsgesetz (OZG) Ende 2022 ausgelaufen ist, hat die Bundesregierung zum 24.05.2023 das sogenannte OZG-Änderungsgesetz beschlossen.

Diese Gesetzesvorlage wird in Verbindung mit bereits bestehenden Anforderungen wie der Registermodernisierung oder des Once-Only-Prinzips in der öffentlichen Diskussion auch als „OZG 2.0“ bezeichnet. Ziel bleibt nach wie vor, Bürger*innen einen digitalen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen und Bescheide digital zustellen zu können.

Weiterentwicklung, bleibende Ziele, Fristaufhebung

Das Bundesministerium spricht im Rahmen des OZG-Änderungsgesetzes von einer Weiterentwicklung. Das Änderungsgesetz ist damit eine Fortführung der im OZG festgelegten Vorhaben und bestärkt damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Eine konkrete Umsetzungsfrist findet sich im Änderungsgesetz nicht mehr, wohl aber die Absicht, besonders wichtige Verwaltungsleistungen bevorzugt zu digitalisieren. So sollen z. B. Ummeldungen, Elterngeld, Eheschließung, KfZ-Anmeldungen, Baugenehmigung, Führerschein und Wohngeld bis spätestens 2024 digital beantragt werden können.

Einheitliches Bürgerkonto, Schriftformersatz, Once-Only-Prinzip

Zu den expliziten Vorgaben des Änderungsgesetzes zählen die Einführung eines zentralen Bürgerkontos und mit einer einheitlichen Nutzeridentifizierung (BundID), die Abschaffung der Schriftformerfordernis sowie die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips. In diesem Zusammenhang will der Bund u.a. zentrale Basisdienste bereitstellen und die Registermodernisierung vorantreiben, die eine Voraussetzung für die Umsetzung des Once-Only-Vorhabens ist. Auch hier wiederholen sich die Inhalte des ursprünglichen Gesetzesvorhabens, in dem das Once-Only-Prinzip bereits im Reifegradmodell enthalten war.

Ende-zu-Ende-Prozesse

Ausdrückliche Erwähnung finden im Änderungsgesetz digitale Ende-zu-Ende-Prozesse. Damit wird eine durchgängig digitale Bearbeitung angestrebt, die neben der reinen Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen auch verwaltungsinterne Prozesse einschließt.
Um die damit verbundenen Anforderungen erfüllen zu können, stellt Prosoz integrierte Lösungen zur Verfügung, die medienbruchfreie Arbeitsabläufe ermöglichen. Von passgenauen Online-Formularen bis zur digitalen Bescheiderstellung können Sie mit unseren Lösungen medienbruchfrei arbeiten. Daten, die einmal digital vorliegen bleiben auch digital. So können Sie beispielsweise Daten aus Online-Anträgen in die Sachbearbeitung der Prosoz-Fachverfahren importieren. Damit wird das OZG 2.0 nicht nur für die Bürger*innen, sondern auch für die Verwaltung zum Gewinn. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Organisation und Institutionen in der Umsetzung

Die OZG-Umsetzung wird durch das Bundesministerium des Innern (BMI) koordiniert und über die Föderale IT-Kooperation (FITKO) koordiniert. Dort sind auch die OZG-Infrastruktur-Projekte ”Portalverbund“, ”Bundesportal“ und ”Nutzerkonto Bund (BundID)“ angesiedelt.

IT-Planungsrat und FITKO

Über den IT-Planungsrat und die FITKO werden die Bundesländer in die OZG-Umsetzung mit eingebunden. Das sogenannte Digitalisierungsprogramm Föderal berücksichtigt die zu digitalisierenden Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Speziell die Mitwirkung der Kommunen soll durch das OZG-Änderungsgesetz gestärkt werden.

Digitale Souveränität

EfA-Prinzip – Einer für Alle!

Eine wichtige Leitlinie ist nach wie vor das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip, das die zentrale Umsetzung einzelner Leistungen durch einzelne Bundesländer vorsieht, die dann allen Verwaltungen zur Nachnutzung bereitgestellt werden. Dabei wurden die OZG-Leistungen in 14 Themenfelder unterteilt, die jeweils federführend durch ein Bundesressort und ein oder mehrere Bundesländer betreut werden.

Weitere wichtige Akteure im Umsetzungsprozess sind das Föderale Informationsmanagement (FIM), das eine standardisierte Struktur und einheitliche Semantik für Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellt sowie die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), welche die Aufgabe hat, die Entwicklung und den Betrieb von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung zu koordinieren. Sie erarbeitet u. a. die Datenstandards der XÖV-Formate.

Alles aus einer Hand: Die Prosoz-Perspektive

Wie das Onlinezugangsgesetz vor Ort umgesetzt wird, kann je nach Region und eingesetzten Lösungen variieren. Prosoz berät Sie gerne über den gesamten Prozess der OZG-Umsetzung und liefert Ihnen die Komponenten, mit denen Sie durchgängig digitale Arbeitsprozesse realisieren können.
Unsere Kontakte und die aktive Mitarbeit in Gremien zur OZG-Umsetzung sind Ihre Basis, um die optimale Lösung für Ihre lokalen Gegebenheiten zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Daten aus bereits vorhandenen EfA-Lösungen in Ihr Fachverfahren importieren möchten, eine Anbindung an Bürgerportale oder Formularumsetzungen für Ihre Online-Angebote wünschen: Wir liefern für jede Kommune passgenaue Werkzeuge, integrieren und sorgen für Kompatibilität der einzelnen Stationen und Bausteine. Realisieren Sie mit Prosoz das OZG 2.0 und starten Sie jetzt in die Zukunft moderner Verwaltungsdienstleistungen.

Werfen Sie einen Blick in unseren Flyer oder nehmen Sie Kontakt zu unserem Vertriebsteam auf.

Ursprüngliche OZG-Anforderungen:

Ursprünglich sollten alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zur Verfügung stehen. Dazu sollten 575 Verwaltungsleistungen innerhalb der gesetzlichen Umsetzungsfrist digitalisiert werden. Dieses Vorhaben ist, wie oben bereits beschrieben, noch nicht erfüllt.

Trotzdem gelten die Rahmenbedingungen auch weiterhin. Einige davon möchten wir an dieser Stelle noch einmal aufführen:

Rahmenbedingungen des OZG

Soziale Sicherung der Zukunft

1. OZG Reifegradmodell

Die Verwaltungen müssen einen bestimmten Digitalisierungsgrad erreichen, damit die Anforderungen zur Umsetzung des OZG erfüllt sind. Zur besseren Messbarkeit wurde daher ein Reifegradmodell entwickelt, welches den digitalen Entwicklungsstand einzelner Leistungen bewertet.

Stufe 0 – Offline:
Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden.

Stufe 1 – Information:
Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden.

Stufe 2 – Formular-Assistent:
Es wird eine Funktion angeboten, die beim Ausfüllen des Formulars o. ä. unterstützt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Stufe 3 – Online-Leistung:
Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden.

Stufe 4 – Online-Transaktion:
Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt.

2. OZG Umsetzung in 14 Themenfeldern

Die Umsetzung der OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteil, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Nachfolgend die Themenfelder sowie das federführende Bundesland:

1) Arbeit & Ruhestand (Nordrhein-Westfalen)
2) Bauen & Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)
3) Bildung (Sachsen-Anhalt)
4) Ein- und Auswanderung (Brandenburg)
5) Engagement & Hobby (Nordrhein-Westfalen)
6) Familie & Kind (Bremen)
7) Forschung & Förderung (Bayern)
8) Gesundheit (Niedersachsen)
9) Mobilität & Reisen (Baden-Württemberg und Hessen)
10) Querschnittsleistungen (Berlin)
11) Recht & Ordnung (Sachsen)
12) Steuern & Zoll (Hessen)
13) Umwelt (Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)
14) Unternehmensführung und -entwicklung (Hamburg)

3. Föderales Informationsmanagement (FIM)

Standardisierte Struktur & einheitliche Semantik für Verwaltungsleistungen

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürger*innen-Informationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Dazu bedarf es vordefinierter Leistungen und Datenfelder.

Leistungen:
• Einheitliche Beschreibung von Verwaltungsleistungen.
• Einheitliches Schema für Leistungsbeschreibungen
• Zentrale Bereitstellung qualitätsgesicherter nachnutzbarer Leistungsbeschreibung (Stammtexte)

Datenfelder:
• Einheitliche Modellierung von Datenstrukturen z. B. zur Beantragung einer Leistung oder zur Beteiligung anderer Behörden.
• Zentrale Bereitstellung qualitätsgesicherter nachnutzbarer Datenstrukturen (Stammdatenschemata)
• Einheitliche Modellierung von Prozessen zur Erbringung einer Leistung im Vollzug.
• Zentrale Bereitstellung qualitätsgesicherter nachnutzbarer Prozesse (Stammprozesse)

Quelle: www.fimportal.de

Single Digital Gateway

4. Portalverbund

Verwaltungsportal des Bundes

Das BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) bietet mit dem „Bundesportal“ (https://verwaltung.bund.de/) einen zentralen und komfortablen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen.

Vorteile des Portalverbundes:

  • Laufende Berücksichtigung neuer Anforderungen
    Weiterentwicklung der Infrastruktur für das Digitalisierungsprogramm
  • Nutzerzentrierung – über viele Portale
    Information über Verwaltungsleistungen und schneller Aufruf der Online-Dienste
  • Dezentraler Ansatz
    Berücksichtigung föderaler Strukturen und Nachweis erfolgreicher Bund-Länder-Kollaboration
  • Hochwertige Leistungsbeschreibung
    Erstellung mit FIM-Methodik – Sammlung und Bereitstellung über Portalverbund
  • Eigene Kompetenzen
    Ausführung des Online-Dienstes in Zuständigkeit des jeweiligen Anbieters
  • Reduktion eigener Entwicklungsaufwände
    Nachnutzbarkeit der IT-Komponenten aus gemeinsamer Konzeption und Entwicklung
  • Investitionssicherheit
    Sicherung eines einheitlichen Qualitätsniveaus durch Standards und Vorgaben zur IT-Sicherheit

5. Single Digital Gateway und Once Only Prinzip

Zu den Rahmenbedingungen des OZG gehören auch die Umsetzungen des Single Digital Gateways (SDG) und des Once Only Prinzips (OOP).

Mittels des SDG sollen Standardnachweise EU-weit grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Dazu gehört auch, dass 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Dies erfolgt z. B. durch intelligente Formulare, eID, ePayment, eZustellung und Barrierefreiheit.

Aber auch weitere Rahmenbedingungen wie:

  • EU-Verordnung Nr. 910/2014 zur elektronischen Identifizierung
  • Nutzerkonto Bund
  • Digitaler Personalausweis
  • Registermodernisierungsgesetz

sind Voraussetzung für eine saubere OZG-Umsetzung.

Weitere Infos rund um die Digitalisierung der Verwaltung liefern wir Ihnen in unserem „Starterpaket“. Fordern Sie einfach kostenlos unsere Informationen an.

Zu den Rahmenbedingungen des OZG gehören auch die Umsetzungen des Single Digital Gateways (SDG) und des Once Only Prinzips (OOP).

Mittels des SDG sollen Standardnachweise EU-weit grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Dazu gehört auch, dass 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Dies erfolgt z. B. durch intelligente Formulare, eID, ePayment, eZustellung und Barrierefreiheit.

Aber auch weitere Rahmenbedingungen wie

  • EU-Verordnung Nr. 910/2014 zur elektronischen Identifizierung
  • Nutzerkonto Bund
  • Digitaler Personalausweis
  • Registermodernisierungsgesetz

sind Voraussetzung für eine saubere OZG-Umsetzung.

Weitere Infos rund um die Digitalisierung der Verwaltung liefern wir Ihnen in unserem „Starterpaket“. Fordern Sie einfach kostenlos unsere Informationen an.

Prosoz Herten - Bild CDO Christian Rupp

Kontakt

Christian Rupp
CDO bei PROSOZ Herten GmbH
Vorsitzender des
Innovation Mine e. V.
Tel.: (02366) 188-407
c.rupp@prosoz.de