DIGITALE VERWALTUNG

Das E-Government-Gesetz (EGovG)

Voraussetzung für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) ist bereits im August 2013 in Kraft getreten und schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste.

Was ist das E-Government-Gesetz?

Das E-Government-Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Bürger*innen und ist Grundlage für das Angebot von nutzerfreundlichen, effizienten elektronischen Verwaltungsdiensten.

Das Gesetz ermöglicht es Bürger*innen, Nachweise elektronisch zu erbringen und erleichtert die sichere kontaktlose Bezahlung in Verwaltungsverfahren. Es regelt zudem die Grundsätze der elektronischen Aktenführung sowie die Technologien, die für eine sichere elektronische Signatur, zum Ersetzen der Schriftform, nötig sind. Auf Grund einer erlassenen Rechtsverordnung können zudem weitere ausreichend sichere Verfahren als Schriftformersatz festgelegt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass z. T. auch länderspezifische E-Government-Gesetzgebung angewandt wird. In diesen Fällen greift das EGovG nicht.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist nur ein Beispiel für die weitreichende Digitalisierung der kommunalen Verwaltung im Rahmen des EGov-Gesetzes.

Prosoz hat sich auf diese Herausforderungen vorbereitet und eine umfassende Digitalisierungsstrategie entwickelt. Wir kreieren neue Arbeitsprozesse, um Bürger*innen sowie Unternehmen ab 2022 einen einfachen, zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates zu ermöglichen.

Mit unseren Leistungen für die Digitale Verwaltung erweitern wir unser bisheriges Angebot; wir bieten Ihnen unser Know-how unseren ganzheitlichen Beratungsansatz und unsere Services der Prosoz Akademie, um Sie bei allen anstehenden Projekten kompetent zu begleiten.

Sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt

Per Hedde
Leitung Digitale Verwaltung
Tel.: (02366) 188-685
p.hedde@prosoz.de