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Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz

Mit dem „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung eines Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ hat das Bundeskabinett Mitte Februar eine Weiterentwicklung der Open-Data-Politik der Bundesregierung beschlossen.

Offene Daten sind frei zugängliche Rohdaten, die zur weiteren Verarbeitung und Aufbereitung öffentlich bereitgestellt werden. Diese Daten müssen maschinenlesbar (also elektronisch, inhaltlich strukturiert und mit Metadaten versehen) sein. Das bedeutet, dass Daten über eine Schnittstelle (API) automatisiert ausgelesen und bearbeitet werden können. Offene Daten sind für jedermann frei zugänglich und können auf Grund von offenen und diskriminierungsfreien Lizenzen frei wiederverwendet werden. Die Art der Weiterverwendung ist dabei nicht beschränkt und kann von bloßer Information und Auswertung bis zu wirtschaftlicher Nutzung reichen.

Meist wird der Begriff Open Data mit „Open Government Data“ gleichgesetzt. Das bezieht sich auf Daten, die die Verwaltung erfasst und die der Informationsfreiheit unterliegen. Daneben gibt es aber auch immer mehr private Unternehmen, die Daten zur Weiterverwendung freigeben (auch „Open Corporate Data“ genannt). Das Ziel ist der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis profitieren können.

Während Daten früher vor allem ein Nebenprodukt im Geschäftsalltag waren, sind sie heute zu einer bedeutenden strategischen Ressource aufgestiegen. In diesem Zuge werden verschiedene Fragen relevant: Wem gehören welche Daten? Wer erhält Zugang zu Daten und wenn ja zu welchen Daten genau? Und wem gehören die Ergebnisse, die bei der Verarbeitung verschiedener Daten entstehen: Demjenigen, der die Daten verarbeitet oder dem, der die Ursprungsdaten erhoben hat?

Studien gehen etwa davon aus, dass der volkswirtschaftliche Wert offener Daten für das Land Berlin bei geschätzt 30 Millionen Euro im Jahr, für ganz Deutschland bei geschätzt mindestens 12 Milliarden Euro im Jahr und für die EU bei rund 140 Milliarden Euro im Jahr liegt.

Die Verarbeitung von Daten bietet für Unternehmen nicht nur eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten, sondern geht auch mit einer entsprechenden Verantwortung einher (Stichwort: Corporate Digital Responsibility). Bitkom hat in einer Untersuchung die Ausbildung in den Bereichen Cloud Computing und Big Data als die wichtigsten identifiziert. Ebenso das Spannungsverhältnis zwischen der intelligenten Nutzung großer Datenmengen und dem Datenschutz ist eine der größten Herausforderungen (Stichwort: Smart Data – Smart Privacy).

Um für diese Fragen Lösungen zu finden, braucht es einen entsprechenden Rechtsrahmen auf europäischer Ebene. Die aktuelle Diskussion zum Aufbau einer europäischen Datenökonomie mit entsprechenden rechtlichen Vorgaben.

Das neue Gesetz für die „Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ in Deutschland erhöht nicht nur die Verwaltungstransparenz. Neu ist daran, dass Regelungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen – wie das Verbot von Exklusivlizenzen – bei der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors erstmals auch für öffentliche Unternehmen in den Bereichen Wasser, Verkehr und Energie gelten. Neben der Ausweitung der Bereitstellungsverpflichtung auf nahezu sämtliche Behörden des Bundes (auch unmittelbare Bundesbehörden), sowie die verpflichtende Benennung von Open-Data-Koordinatoren, legt diese Änderung auch besonderes Augenmerk auf die grundsätzliche Einbeziehung von Forschungsdaten in die Bereitstellungpflicht. Der neue § 12a EGovG dient somit als wichtiger Anknüpfungspunkt für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors nach dem Datennutzungsgesetz (DNG). Diese löst das bisherige Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) ab.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die im Jahr 2019 neugefassten EU-Richtlinie 2019/1024 (Open-Data- und Public Sector Information-Directive (OD-PSI-RL)) umgesetzt. Im Rahmen dieses EU-Rechtsakts wurden Anfang 2021 solche hochwertigen Datensätze bestimmt, die dann künftig kostenlos, maschinenlesbar und in Echtzeit verfügbar sein müssen. Es handelt sich also um eine Auswahl von Datensätzen, die man EU-weit zu besten Bedingungen bereitstellen möchte, um innovative Geschäftsmodelle auf dieser Grundlage zu ermöglichen. Betrachtet werden dabei Daten der Verwaltung und öffentlicher Unternehmen in den Bereichen Geodaten, Meteorologie, Statistik, Eigentümerschaft von Unternehmen (unter anderem Handelsregister), Erdbeobachtung und Umwelt und Mobilität.

Damit die von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen bereitgestellten Open Data einfach auffindbar sind, wurde als zentraler Einstiegspunkt zur Suche von offenen Daten der Verwaltung das nationale Metadatenportal GovData geschaffen. Im Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) unterstützen das Bundesverwaltungsamt die Behörden bei der Umsetzung von Open Data. Hilfreich ist hierbei auch der entwickelte Metadatenstandard, der dazu beiträgt, dass die Daten für eine Weiterverwendung nutzbar gemacht werden. Der Metadatenstandard stellt darüber hinaus auch die Interoperabilität mit dem übergreifenden Open-Data-Portal der EU sicher.

Quelle: www.bmwi.de

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Prosoz Herten - Bild CDO Christian Rupp

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