Neuordnung der Trägerschaft im SGB II – zukunftsfähige Lösungen für die kommunale Aufgabenwahrnehmung

Ein enger Zeithorizont, der klare Ziele erfordert

Eine Neuregelung der Trägerschaft im SGB II muss noch im Laufe dieses Jahres erfolgen. Von Politik und Gesetzgeber werden aktuell hierfür die Weichen gestellt: Mit den geplanten Gesetzesänderungen können nicht nur die ARGEn in Form gemeinsamer Einrichtungen weiter geführt werden. Auch weitere, ausgewählte Kommunen erhalten die Chance, "Hilfe aus einer Hand" für Langzeitarbeitslose zu leisten. Die bisherigen zugelassenen kommunalen Träger - die sog. Optionskommunen - haben nachgewiesen, dass die eigenverantwortliche Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die (Re-)Integration in Arbeit nicht nur erfolgreich, sondern auch nachhaltig erfolgen.

Nach derzeitigem Stand wird das Optionsmodell aber nur begrenzt geöffnet. Interessenten werden ein Auswahlverfahren durchlaufen müssen. Kommunen, welche die Chancen durch die Aufgabenwahrnehmung in Eigenregie nutzen möchten, sehen sich darüber hinaus mit einem engen Zeitrahmen konfrontiert.

Die Entscheidung für die richtige SGB II-Software ist ein erfolgskritischer Faktor - als Teil der Infrastruktur, aber auch beim Aufbau der künftigen Organisation. PROSOZ Herten unterstützt Kommunen sowohl in fachlichen Fragen des Übergangs bzw. der Neuorganisation als auch mit leistungsfähigen und zukunftssicheren IT-Fachverfahren:

"Der Einstieg in den Ausstieg" - Reibungsloser Verfahrensübergang

"Hilfe aus einer Hand" - Aufgabenwahrnehmung im SGB II mit OPEN/PROSOZ

Gern stehe ich Ihnen für weiterführende Auskünfte zur Verfügung.

Ulrich Clarenbach

Bernhard Steffen
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