Leistungsgewährung nach SGB VIII
Detaillierte doppische Informationen und ein durchgehend sozialräumlicher Bezug – das bietet das Fachverfahren von PROSOZ Herten für die Leistungsgewährung nach SGB VIII. Das integrierte Verfahren bietet zugleich die Basis für die sozialräumliche Darstellung jugendhilferelevanter Daten.
Im Bereich der Leistungsgewährung deckt die Lösung von PROSOZ Herten die gesetzlichen Vorgaben unterschiedlicher Sachgebiete ab – zum Beispiel:
- die Heranziehung von Zahlungspflichtigen unter Einbeziehung der Titelverwaltung
- die automatische Sollstellung von Unterhaltsleistungen und die Berechnung von Unterhaltsrückständen
- die Erfassung und Dokumentation aller Leistungen nach dem SGB VIII
- die automatisierte Abrechnung mit den Jugendhilfeträgern
- die automatische Verteilung von Einnahmen per Schnittstelle ohne Störung der Arbeitsabläufe
- Kostenabrechnung mit freien Trägern und anderen Jugendämtern
Verknüpfungen über alle Arbeitsbereiche
PROSOZ-Lösungen für die Leistungsgewährung nach SGB VIII verbinden sozialarbeiterische und verwaltungstechnische Vorgänge. Soziale und familiäre Hintergründe können aufgrund einer differenzierten Datenbasis bewertet werden.
Die gemeinsame Datenhaltung und Verknüpfung gleicher Informationen über alle Arbeitsbereiche hinweg ermöglicht übergreifende Kostenanalysen wie zum Beispiel:
- Hochrechnung für durch die Sozialen Dienste gebundene Leistungen
- Übersicht der über die Wirtschaftliche Jugendhilfe tatsächlich verausgabten Kosten
Die integrierte Gesamt-Lösung bietet die notwendige Grundlage für die wirkungsorientierten Steuerungsansprüche in der Jugendhilfe.
Die wichtigsten Anliegen auf einen Blick.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin:
Birgit Müller
und Jugendhilfe

