Leistungen nach SGB II
Seit der Neuordnung des Rechtskreises im Jahr 2004 unterstützt PROSOZ Herten die zugelassenen kommunalen Träger durch integrierte IT-Fachanwendungen für sämtliche Bestimmungen des SGB II: Die gesamte Leistungsgewährung, das Fallmanagement sowie statistische Auswertungen werden durch individuell anpassbare PROSOZ-Verfahren abgedeckt, die Ihnen als Kommune erfolgreiches Arbeiten ermöglichen.
Ihre Vorteile durch PROSOZ-Fachverfahren für das SGB II:
- einsetzbar in jeder kommunalen Organisation
- passend für alle Betriebsformen, räumliche Strukturen oder Delegationen
- ganzheitliche Fallbearbeitung
- individuelles Berechtigungskonzept
- Einnahmeverwaltung und leistungsfähiges Forderungsmanagement
- technisch flexibel und individuell parametrierbar
- bedienerfreundlich durch TÜV-geprüfte Ergonomie
Heute nutzt über die Hälfte der Optionskommunen PROSOZ-Fachverfahren, um passive und aktivierende Leistungen fristgerecht und effizient zu erbringen. Dabei können Anwender unsere Lösungen individuell an ihren Workflow anpassen und über zahlreiche Schnittstellen in angrenzende Arbeitsabläufe und Systeme integrieren – flexibel und zukunftssicher.
Die wichtigsten Anliegen auf einen Blick.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin:
Wiebke Baumann

